Zakat - Eine der fünf Säulen des Islam
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Zakat - Eine der fünf Säulen des Islam
Zakat - Eine der fünf Säulen des Islam
Die Zakat
Die Zakat ist eine der fünf Säulen des Islam. Fast überall, wo das Gebet erwähnt wird, folgt auch die Zakat im Koran. Allah der Gepriesene spricht im Heiligen Koran: "Und richtet das Gebet ein und gebt die Zakat-Abgabe und gehorcht dem Gesandten, damit euch vielleicht Barmherzigkeit gegeben wird." (24:56)
Ein Ausspruch des Gesandten Muhammad (s*) lehrt uns: „Allah hat den Reichen in ihrem Reichtum den Betrag, der den Bedarf der Armen deckt, auferlegt. Die Armen leiden weder Hunger noch Nacktheit, außer als Folge des Handelns der Reichen. Allah wird sie genau prüfen und sie schwer bestrafen“ (at-Tabarani).
Zakatpflichtiges Vermögen
Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 1.250 Euro, Stand: Sept. 2006) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.
Selbstständige Geschäftsleute
Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet
Nicht-zakatpflichtiges Vermögen
Nicht von der Zakat betroffen sind notwendige Gebrauchsgüter. Das sind Dinge wie der Familien- oder der Geschäftswagen, Häuser einschließlich des Mobiliars, Kliniken, Arztpraxen, Büros und Geschäfte.
SCHMUCK
Muslimen ist der Gebrauch und Besitz von Gegenständen aus Gold und Silber nicht erlaubt, mit Ausnahme eines Silberringes für Männer und Schmuck für Frauen. Wenn jemand jedoch trotzdem im Besitz ebengenannter Gegenstände ist, muss er bzw. sie dafür Zakat bezahlen. Der Schmuck einer Frau ist der allgemeinen Ansicht der Rechtsgelehrten nicht zakatpflichtig, vorausgesetzt er ist in Gebrauch. Die hanafitische Rechtsschule hingegen betrachtet auch diesen Schmuck als Gegenstand der Zakat.
Mündelgelder
Das Vermögen von nicht oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, die von einem Vormund betreut werden (Mündel), ist nach allgemeiner Auffassung zakatpflichtig. Der Vormund ist verpflichtet, die Zakat im Namen des Besitzers zu geben. Darum raten islamische Gelehrte, dieses Vermögen gut anzulegen, so dass es durch die Zakat nicht aufgebraucht wird.
Zakat und Steuern
Zakat und Steuern sind in keinster Weise miteinander zu vergleichen. Zakat ist ein reiner Akt des Gottesdienstes (Ibada). Die Steuer hingegen ist eine öffentlich (und gesetzlich) verankerte Abgabe, welche die Zakat nicht ersetzen kann. Die Steuern werden erst vom Gesamtvermögen abgezogen, und von der dann verbleibenden Summe wird die Zakat berechnet.
Zahlungstermin der Zakat
Die Zakat wird immer am Ende eines Jahres fällig. Jeder Muslim kann jedoch den Zeitpunkt „seines“ Jahresendes selbst bestimmen, je nachdem, wie es für ihn am günstigsten ist. Diejenigen, die mit einem stabilen Wohlstand gesegnet sind, sollten sich besser einen Zeitpunkt des Mondjahres wählen, der es ihnen ermöglicht, ihre Zahlungen geregelt zu entrichten, wie z.B. den Monat Ramadan, oder den Tag Idu l-Fitr (türk. Ramazan Bayram) oder auch den Beginn des islamischen Jahres im Monat Muharram.
Vorauszahlungen der Zakat
Wie oben bereits erwähnt, ist die Zakat an einem individuell festgelegten Tag innerhalb eines Mondjahres zu entrichten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Umstände es nötig machen, die Zakat im Voraus zu bezahlen. Unter diesen bestimmten Umständen ist es erlaubt, die Zakat sogar ein bis zwei Jahre vorher zu entrichten.
Zakat von Muslimen für Muslime
Zakat ist eine Form von Gottesdienst. Aus diesem Grund sollte sie auch an Bedürftige entrichtet werden, die den gleichen Gottesdienst praktizieren und den gleichen Glauben haben. Die Zakat unterscheidet sich grundlegend von der Spende (Sadaqa), einem wohltätigen und vor allem freiwilligen Almosen. Jede Person kann eine Zuwendung dieser Art erhalten. In Bezug auf die Sadaqa gibt es keinerlei Beschränkungen. Aber wie ein Sprichwort so schön sagt: „Wohltätigkeit beginnt im eigenen Haus!“
Die Verteilung der Zakat
Die Zakat erfüllt eine soziale Aufgabe. Sie festigt die Beziehung innerhalb der Gemeinschaft und hilft gegen Gefühle wie Hass und Neid. Aus diesem Grund spricht Allah im Heiligen Koran: „Nimm von ihrem Vermögen Spenden, du reinigst sie und läuterst sie damit, und bete für sie, dein Gebet ist ja Beruhigung für sie, und Allah ist hörend, wissend“ (9:103).
In einem Hadith (Überlieferung) erfahren wir Folgendes: Der Prophet (s) sagte: „Wenn sie den Islam akzeptieren, dann verkünde ihnen, dass Allah sie mit der Zakat gesegnet hat, die sie von ihren Reichtümern an die Armen der Gesellschaft zu entrichten haben“ (Buchari).
Die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass die Priorität bei der eigenen Gemeinde anzusetzen ist. Sind die Bedürfnisse innerhalb der Gemeinde gestillt, kann ein Teil der Zakat anderweitig eingesetzt werden (z.B. notleidende Verwandte, Menschen in Katastrophen- und Krisengebieten).
Wer bekommt Zakat?
Ein Vers im Koran beschreibt sehr deutlich, wem Zakat zusteht: „Die Spenden sind ja für die Bedürftigen und die Armen und die dafür Tätigen und die, deren Herzen zusammengefügt werden und für die Unfreien und die Verschuldeten und auf dem Weg Allahs und den ,Sohn des Weges’, eine Pflicht von Allah, und Allah ist wissend, weise“ (9:60).
Das freiwillige Almosen
Seit dem Aufruf zum Islam wurden in verschiedenen Koranversen, lange vor der Einführung der Zakat, Fürsorge und Mitgefühl hervorgehoben. Es ist ein wohlbekanntes Thema im Heiligen Koran, dass man sich um die Bedürftigen, die Waisen, die Mittellosen und die unglücklichen Mitglieder der Gesellschaft kümmern muss. Es dürfte genügen, eines der Beispiele anzuführen: „Der Mensch wurde ja als beunruhigt geschaffen, wenn ihn das Schlechte anrührt, vor Angst vergehend, und wenn ihn das Gute anrührt, unzugänglich, außer den Betenden, die auf ihren Gebeten beharren, und diejenigen, in deren Vermögensgütern ein festgelegtes Anrecht ist, für den Bittenden und den Ausgelassenen“ (70:19-25). Diese Auffassung wird noch an vielen Stellen im Koran und auch anhand der Beispiele des Gesandten Muhammad (s) bestärkt. Dies geht sogar so weit, dass einige Muslime der Meinung sind, es sei nicht rechtens, Vermögen anzusammeln, solange es Not und Leid auf Erden gibt.
Und Allah spricht die Wahrheit und führt zum richtigen Weg!
Spenden Sie jetzt Ihre Zakat!
Die Zakat
Die Zakat ist eine der fünf Säulen des Islam. Fast überall, wo das Gebet erwähnt wird, folgt auch die Zakat im Koran. Allah der Gepriesene spricht im Heiligen Koran: "Und richtet das Gebet ein und gebt die Zakat-Abgabe und gehorcht dem Gesandten, damit euch vielleicht Barmherzigkeit gegeben wird." (24:56)
Ein Ausspruch des Gesandten Muhammad (s*) lehrt uns: „Allah hat den Reichen in ihrem Reichtum den Betrag, der den Bedarf der Armen deckt, auferlegt. Die Armen leiden weder Hunger noch Nacktheit, außer als Folge des Handelns der Reichen. Allah wird sie genau prüfen und sie schwer bestrafen“ (at-Tabarani).
Zakatpflichtiges Vermögen
Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 1.250 Euro, Stand: Sept. 2006) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.
Selbstständige Geschäftsleute
Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet
Nicht-zakatpflichtiges Vermögen
Nicht von der Zakat betroffen sind notwendige Gebrauchsgüter. Das sind Dinge wie der Familien- oder der Geschäftswagen, Häuser einschließlich des Mobiliars, Kliniken, Arztpraxen, Büros und Geschäfte.
SCHMUCK
Muslimen ist der Gebrauch und Besitz von Gegenständen aus Gold und Silber nicht erlaubt, mit Ausnahme eines Silberringes für Männer und Schmuck für Frauen. Wenn jemand jedoch trotzdem im Besitz ebengenannter Gegenstände ist, muss er bzw. sie dafür Zakat bezahlen. Der Schmuck einer Frau ist der allgemeinen Ansicht der Rechtsgelehrten nicht zakatpflichtig, vorausgesetzt er ist in Gebrauch. Die hanafitische Rechtsschule hingegen betrachtet auch diesen Schmuck als Gegenstand der Zakat.
Mündelgelder
Das Vermögen von nicht oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, die von einem Vormund betreut werden (Mündel), ist nach allgemeiner Auffassung zakatpflichtig. Der Vormund ist verpflichtet, die Zakat im Namen des Besitzers zu geben. Darum raten islamische Gelehrte, dieses Vermögen gut anzulegen, so dass es durch die Zakat nicht aufgebraucht wird.
Zakat und Steuern
Zakat und Steuern sind in keinster Weise miteinander zu vergleichen. Zakat ist ein reiner Akt des Gottesdienstes (Ibada). Die Steuer hingegen ist eine öffentlich (und gesetzlich) verankerte Abgabe, welche die Zakat nicht ersetzen kann. Die Steuern werden erst vom Gesamtvermögen abgezogen, und von der dann verbleibenden Summe wird die Zakat berechnet.
Zahlungstermin der Zakat
Die Zakat wird immer am Ende eines Jahres fällig. Jeder Muslim kann jedoch den Zeitpunkt „seines“ Jahresendes selbst bestimmen, je nachdem, wie es für ihn am günstigsten ist. Diejenigen, die mit einem stabilen Wohlstand gesegnet sind, sollten sich besser einen Zeitpunkt des Mondjahres wählen, der es ihnen ermöglicht, ihre Zahlungen geregelt zu entrichten, wie z.B. den Monat Ramadan, oder den Tag Idu l-Fitr (türk. Ramazan Bayram) oder auch den Beginn des islamischen Jahres im Monat Muharram.
Vorauszahlungen der Zakat
Wie oben bereits erwähnt, ist die Zakat an einem individuell festgelegten Tag innerhalb eines Mondjahres zu entrichten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Umstände es nötig machen, die Zakat im Voraus zu bezahlen. Unter diesen bestimmten Umständen ist es erlaubt, die Zakat sogar ein bis zwei Jahre vorher zu entrichten.
Zakat von Muslimen für Muslime
Zakat ist eine Form von Gottesdienst. Aus diesem Grund sollte sie auch an Bedürftige entrichtet werden, die den gleichen Gottesdienst praktizieren und den gleichen Glauben haben. Die Zakat unterscheidet sich grundlegend von der Spende (Sadaqa), einem wohltätigen und vor allem freiwilligen Almosen. Jede Person kann eine Zuwendung dieser Art erhalten. In Bezug auf die Sadaqa gibt es keinerlei Beschränkungen. Aber wie ein Sprichwort so schön sagt: „Wohltätigkeit beginnt im eigenen Haus!“
Die Verteilung der Zakat
Die Zakat erfüllt eine soziale Aufgabe. Sie festigt die Beziehung innerhalb der Gemeinschaft und hilft gegen Gefühle wie Hass und Neid. Aus diesem Grund spricht Allah im Heiligen Koran: „Nimm von ihrem Vermögen Spenden, du reinigst sie und läuterst sie damit, und bete für sie, dein Gebet ist ja Beruhigung für sie, und Allah ist hörend, wissend“ (9:103).
In einem Hadith (Überlieferung) erfahren wir Folgendes: Der Prophet (s) sagte: „Wenn sie den Islam akzeptieren, dann verkünde ihnen, dass Allah sie mit der Zakat gesegnet hat, die sie von ihren Reichtümern an die Armen der Gesellschaft zu entrichten haben“ (Buchari).
Die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass die Priorität bei der eigenen Gemeinde anzusetzen ist. Sind die Bedürfnisse innerhalb der Gemeinde gestillt, kann ein Teil der Zakat anderweitig eingesetzt werden (z.B. notleidende Verwandte, Menschen in Katastrophen- und Krisengebieten).
Wer bekommt Zakat?
Ein Vers im Koran beschreibt sehr deutlich, wem Zakat zusteht: „Die Spenden sind ja für die Bedürftigen und die Armen und die dafür Tätigen und die, deren Herzen zusammengefügt werden und für die Unfreien und die Verschuldeten und auf dem Weg Allahs und den ,Sohn des Weges’, eine Pflicht von Allah, und Allah ist wissend, weise“ (9:60).
Das freiwillige Almosen
Seit dem Aufruf zum Islam wurden in verschiedenen Koranversen, lange vor der Einführung der Zakat, Fürsorge und Mitgefühl hervorgehoben. Es ist ein wohlbekanntes Thema im Heiligen Koran, dass man sich um die Bedürftigen, die Waisen, die Mittellosen und die unglücklichen Mitglieder der Gesellschaft kümmern muss. Es dürfte genügen, eines der Beispiele anzuführen: „Der Mensch wurde ja als beunruhigt geschaffen, wenn ihn das Schlechte anrührt, vor Angst vergehend, und wenn ihn das Gute anrührt, unzugänglich, außer den Betenden, die auf ihren Gebeten beharren, und diejenigen, in deren Vermögensgütern ein festgelegtes Anrecht ist, für den Bittenden und den Ausgelassenen“ (70:19-25). Diese Auffassung wird noch an vielen Stellen im Koran und auch anhand der Beispiele des Gesandten Muhammad (s) bestärkt. Dies geht sogar so weit, dass einige Muslime der Meinung sind, es sei nicht rechtens, Vermögen anzusammeln, solange es Not und Leid auf Erden gibt.
Und Allah spricht die Wahrheit und führt zum richtigen Weg!
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